Domainnamen auswählen

Vor nicht allzulanger Zeit, war es beinahe „Gesetz“ wenn man einen Domainnamen wählt der die Schlüsselbegriffe irgendwie innehat. Denn im Domainnamen und im Titel einer Webseite (im Browser ganz oben) sind Schlüsselbegriffe, also die Begriffe nach denen sie gerne gefunden werden möchten, am besten aufgehoben.

Jetzt gilt es natürlich einen passenden Domainnamen auszuwählen. Da in bestimmten Bereichen wie Urlaub, Reise, Handy, Versicherungen, Preisvergleich alles irgendwie schon vorhanden ist, bietet es sich an seinen Namen zusammen mit einem oder zwei Suchbegriffen als Domainnamen auszuwählen.

Das setzt natürlich voraus dass sie einen Namen haben der eben nicht so oft vorkommt, denn „Meier“, „Müller“, „Schneider“ oder „Schmidt“ dürften auf vielen Gebieten und in vielen Domainnamen schon vertreten sein. Ausgehend von unserem vorhergehenden Beispiel mit der Bäckerei, wäre es eine Möglichkeit die Domain „baeckerei-mueller.de“ zu nennen. Natürlich soweit es diese Domain nicht schon gibt oder soweit es nicht irgendwelche Markennamen nicht verletzt.

Ob es eine bereits registrierte Domain gibt oder nicht, können sie prüfen indem sie auf denic.de gehen und den Wunschnamen eingeben. Denic.de ist die registrierungsstelle für .de Domains, also Domains aus Deutschland.

Versuchen sie es auch mit ähnlichen Schreibweisen um Verwechslungen zu vermeiden, denn im manchen Fällen kann es Ärger bedeuten, wenn die Domain einer bekannten Marke oder Firma zu ähnlich ist.

„baeckerei-schmitt.de“ und „baeckerei-schmidt.de“ sind sich sehr ähnlich. Verboten ist das nicht und manche Webseitenbetreiber machen gezielt genau das. Aber eben in bestimmten Fällen kann es Ärger ins Haus bringen. Recherchieren sollten sie also in jedem Fall. Kombinationen von Namen und Domains ähnliche Schreibweisen können sie auch in die Suchmaschinen eingeben, dann können sie schon in etwa ableuchten, was am Markt alles los ist.

Bekannte Marken, oder Produktnamen sollten sie meiden, nicht im Sinne, soll ich , soll ich nicht, oder der eine macht es der andere nicht, sondern in dem Sinne dass ich sie rechtlich nicht beraten kann und darf.

In manchen Fällen ist es o.k., z.B. wenn sie mit einer bekannten Marke ofiziell zusammearbeiten, dann muss es eben genauer geklärt werden was gemacht werden darf und was nicht.

Für „Normalsterbliche“ sollten jedoch Markennamen und Produkte im Domainnamen jedoch tabu sein. Aber nochmals angemerkt, das ist keine Rechtsberatung, solche Fälle müssen von entsprechenden Stellen explizit geklärt werden. Z.B. Anwälten aus diesem Bereich. Sollten sie also einen Shop betreiben und sie verkaufen eben Markenartikel oder Markenprodukte liegt es in ihrer Pflicht sich genaue Informationen einzuholen was rechtlich erlaubt ist oder nicht.

Ansonsten, der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt. Denken sie sich einen Namen aus, den man sich gut einprägen kann, der leicht über die Lippe geht oder oder oder.